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   FG Münster, 11.03.1998 - 13 K 3305/96 E   

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https://dejure.org/1998,4309
FG Münster, 11.03.1998 - 13 K 3305/96 E (https://dejure.org/1998,4309)
FG Münster, Entscheidung vom 11.03.1998 - 13 K 3305/96 E (https://dejure.org/1998,4309)
FG Münster, Entscheidung vom 11. März 1998 - 13 K 3305/96 E (https://dejure.org/1998,4309)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veräußertes Grundstück als Bestandteil des Betriebsvermögen; Veräußerung eines Grundstücks als Gewinn eines gewerblichen Unternehmens

  • Wolters Kluwer

    In Kapitalgesellschaft eingebrachte Grundstücke als Objekt i.S.d. "Drei-Objekte-Grenze" und gewerblicher Grundstückshandel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    In Kapitalgesellschaft eingebrachte Grundstücke als Objekt i.S.d. "Drei-Objekte-Grenze"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Immobilien: - In Kapitalgesellschaft eingebrachte Grundstücke als Objekt i.S.d. "Drei-Objekte-Grenze"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1462
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?

    Auszug aus FG Münster, 11.03.1998 - 13 K 3305/96
    Dabei druckt sich die Wiederholungsabsicht am eindeutigsten in der tatsächlichen Wiederholung einer Tätigkeit aus (BFH Urteil vom 13.12.1995 XI R 43-45/89, BStBl. II 1996, 232, 238).

    Insoweit kann sogar ein Veräußerungsgeschäft ausreichen (vgl. BFH Urteil vom 13.12.1995 XI R 43-49/89, BStBl. II 1996, 232).

    Voraussetzung für eine solche Annahme ist, daß es sich bei dem Kläger und dem Dritten um nahestehende Personen handelt, und der Kläger rechtlich und tatsächlich in der Lage war, über die Entscheidungen des Dritten zu bestimmen Darüber hinaus muß ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Geschäft des Klägers mit dem Dritten und den weiteren Geschäften des Dritten gegeben sein (BFH Urteil vom 13.12.1995 XI R 43-49/89, BStBl. II 1996, 232).

    Die Grenze zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichen Einkünften wird dann überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nicht die Fruchtziehung aus vorhandenem und zu erhaltendem Vermögen, sondern die Ausnutzung von Vermögenswerten im Wege der Vermögensumschichtung im Vordergrund steht (BFH Urteil vom 13.12.1995 XI R 43-45/89, BStBl. II 1996, 232).

    Diesem ist nämlich nicht nur die Beteiligung der ... GmbH am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (BFH Urteil vom 13.12.1995 XI R 43-49/89, BStBl. II 1996, 232), sondern auch deren Grundstücksgeschäfte insoweit zurechnen, als deren Verkäufe als "Zählfall" des Klägers zu berücksichtigen sind Aufgrund der erkennbaren Beherrschung der ... GmbH als durch den Kläger vorgeschaltete Dritte ist diesem die Betätigung der GmbH zuzurechnen.

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus FG Münster, 11.03.1998 - 13 K 3305/96
    Der Verkäufer muß zu erkennen geben, daß er an jeden, der die Kaufbedingungen erfüllt, verkaufen will (BFH Urteil vom 12.7.1991 III R 47/88, BStBl. II 1992, 143).

    Dabei ist jedes verkaufte Grundstück ein Objekt i.S.d. "Drei-Objekt-Grenze", selbst wenn mehrere Grundstücke im Rahmen eines Vertrages übertragen werden (BFH Urteil vom 12.7.1991 III R 47/88, BStBl. II 1992, 143).

    Die Annahme einer bedingten Verkaufsabsicht bei einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Kauf und Verkauf von Wohnobjekten kann daher nur durch solche objektiven Umstände erschüttert werden, die unabhängig vom Anlaß für den Verkauf darauf hindeuten, daß der Kläger beim Kauf noch keine auch nur bedingte Absicht zum Verkauf hatte (BFH Urteil vom 12.7.1991 III R 47/88, BStBl. II, 143, 1992).

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus FG Münster, 11.03.1998 - 13 K 3305/96
    Es genügt, wenn bei der Tätigkeit der allgemeine Wille besteht, gleichartige oder ähnliche Handlungen bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (BFH-Urteil vom 7.3.1996 IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369).

    Mit diesem Merkmal sollen Betätigungen ausgeklammert werden, die von Gewinnabsicht getragen, aber nicht auf einen Leistungs- oder Güteraustausch gerichtet sind (BFH Urteil vom 7.3.1996 IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369).

    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, zwingt dies nach den Regeln der allgemeinen Lebenserfahrung mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte zu der Schlußfolgerung, daß bei dem Kauf des Grundbesitzes zumindest eine bedingte Verkaufsabsicht bestanden hat (BFH-Urteil vom 7.3.1996 IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Münster, 11.03.1998 - 13 K 3305/96
    Darüber hinaus muß die Betätigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und der Verkehrsanschauung den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschreiten (BFH-Beschluß vom 25.6.1984 GrS 4/82, BStBl. II 1984, 751, m.w.N.).

    Hierzu ist eine in die Zukunft gerichtete langfristige Prognose durchzuführen, für die die Verhältnisse der Vergangenheit Anhaltspunkte bieten können (BFH Beschluß vom 25.6.1984 GrS 4/82, BStBl. II 1984, 751).

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

    Auszug aus FG Münster, 11.03.1998 - 13 K 3305/96
    Es kann aber keinen Unterschied machen, ob der Verkaufspreis dem Verkehrswert entspricht oder diesen, ggf. nur geringfügig, unterschreitet (vgl. auch BFH Urteil vom 18.9.1991 XI R 23/90, BStBl. II 1992, 135; OFD Stuttgart, Az. S. 2240 B - 409 - ST 33, KöSDI 1996, 10626).
  • BFH, 29.10.1991 - VIII R 51/84

    1. Zur Vererbung von Anteilen an einer Personengesellschaft bei einfacher und

    Auszug aus FG Münster, 11.03.1998 - 13 K 3305/96
    Dann aber wurde ein Veräußerungsgeschäft vereinbart, das allerdings teilentgeltlich ist, weil der Wert der übernommenen Schulden nicht dem Verkehrswert entsprach (vgl. BFH Urteil vom 29.10.1991 VIII R 51/84, BStBl. II 1992, 512).
  • BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86

    Bei Verlustzuweisungsgesellschaften wird Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Münster, 11.03.1998 - 13 K 3305/96
    Ausreichend ist insoweit das Streben nach einer Betriebsvermögensmehrung in der Form eines Totalgewinns, d. h. eines positiven Gesamtergebnisses des Betriebes in der Zeit von der Gründung bis zu dessen Veräußerung oder Aufgabe Auf das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht ist aus den äußerlich erkennbaren objektiven Umständen zu schließen (BFH Urteil vom 21.8.1990 VIII R 25/86, BStBl. II 1991, 564).
  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/98

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung in GmbH

    Seine Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1462 veröffentlicht.
  • BFH, 27.09.2001 - X R 92/98

    Wohneigentumsförderung und häusliches Arbeitszimmer

    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1462 veröffentlichtem Urteil ab.
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